Brandschutz bei der Gebäudeplanung – das sollten Architekten wissen

Vorfälle wie der Großbrand des Grenfell Tower in London zeigen immer wieder, wie wichtig der Brandschutz bei der Gebäudeplanung ist. Neben der Überprüfung von älteren Gebäuden sind inzwischen bei jedem Bauantrag für ein neues Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept sowie Brandschutznachweise gefragt. Damit diese auch bei komplexen Projekten kompetent von Architekten und anderen am Bau beteiligten Personen ausgearbeitet, umgesetzt und eingehalten werden können, ist Fachkompetenz zwingend notwendig.

Ein guter Brandschutz rettet Leben und sollte kein notwendiges Übel darstellen

Aufgrund der vielen Anforderungen an den Brandschutz aus Bauordnung und Sonderbau-Richtlinie sowie den häufigen Änderungen und Ergänzungen von Brandschutznormen und -regelwerken geht der Überblick schnell verloren. Zudem werden die auferlegten Pflichten von einigen Architekten, Brandbeauftragten oder Gebäudebesitzern als notwendiges Übel empfunden.
Doch das sollte nicht so sein. Denn ein effektiver Brandschutz sorgt dafür, dass sich Menschen im Ernstfall auf das Sicherheitskonzept verlassen können. Denn bei einem Brand retten schnelle Fluchtwege, Zugangsmöglichkeiten von Lösch- und Rettungskräften sowie technische Anlagen zur Branddetektion und -bekämpfung Menschenleben und halten zudem die finanziellen Schäden gering.
Architekten sollten sich diese wichtige Funktion stets vor Augen führen. Je früher der Brandschutz bei der Konzeption- und Planungsphase einfließt, desto einfacher lassen sich die architektonischen Maßnahmen später umsetzen – teure oder aufwendige Nachrüstungen können vermieden werden.
Um bei dem komplizierten Thema Brandschutz auf dem neusten Stand zu bleiben, ist es für Architekten, Errichter und Fachplaner, als auch Fachhandwerker und Gebäudebetreiber ratsam, von Weiterbildungsmaßnahmen Gebrauch zu machen. Die UDS-Beratung bietet Schulungen und Seminare für diese Zwecke und erteilt auch eine Zertifizierung der Feuerwehrnorm, die die Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr für Errichterunternehmen und Architektenbüros erlaubt.

Grundlagen: Die drei Schutzziele des Brandschutzes

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
In diesem $ 14 aus der Musterbauordnung lassen sich die grundlegenden Ziele des Brandschutzes erkennen, die von allen am Bau beteiligten Personen verfolgt werden müssen:

  • Brandentstehung und Brandausbreitung verhindern
  • Rettung von Mensch und Tier im Brandfall ermöglichen
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Architekten, Handwerker, Planer und Co. sollten diese drei Schutzziele bereits bei der Planung und Ausschreibung bedenken, damit sie bei der Ausführung des Bauprojektes berücksichtigt werden.

Planungsstrategie: Die vier Unterbereiche eines allumfassenden Brandschutzkonzepts

Ein gutes Brandschutzkonzept ist eine ganzheitliche Maßnahme, die sowohl Personen als auch Sachwerte schützt. Als erster Schritt muss das Gebäude zunächst in eine Gebäudeklasse eingeordnet werden und die Nutzung festgelegt werden. Anhand dieser ersten Einstufung kann die Bauordnung und je nach Bauvorhaben auch die Sonderbau-Richtlinie hinzugezogen werden, um zu überprüfen, welche Maßnahmen realisiert werden müssen. Danach sollten für einen ganzheitlichen Brandschutz folgende Unterbereiche abgearbeitet werden.

  1. Der bauliche Brandschutz
    Überwiegend gehören zum baulichen Brandschutz die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile. Zu diesen gehören Wände, Decken und Brandschutztüren, mit denen sich ein Gebäude in kleinere Brandabschnitte oder Nutzungseinheiten einteilen lässt, die die Ausbreitung von Feuer und der Hauptgefahrenquelle Brandrauch einschränken und die Rettung von Mensch und Tier erleichtern sollen. Bei den baulichen Rettungswegen ist insbesondere der Schutz von Treppenräumen vor Feuer und Rauch wichtig.
  2. Der abwehrende Brandschutz
    Bei dem Unterbereich des abwehrenden Brandschutzes sollten sich Architekten mit der Zugänglichkeit des Gebäudes beschäftigen. Es wird geklärt, welche Angriffswege es für die Feuerwehr gibt, welche Löschwassermengen benötigt werden und welche Rettungswege für die Bewohner tragbar sind – überwiegend also alle Maßnahmen, die eine schnelle Brandbekämpfung ermöglichen.
  3. Der anlagentechnische Brandschutz
    Die technischen Maßnahmen zur Branddetektion und Brandbekämpfung. Dazu gehören Hausalarm- oder Brandmeldeanlagen, Sprinkler- oder Sprühwasseranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Rauchschutzdruckanlagen. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich hier stark im privaten und gewerblichen Bereich. Die Anlagentechnik leistet in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zu den drei Schutzzielen.
  4. Der organisatorische Brandschutz
    In diesem Teil werden die Maßnahmen geregelt, die das Verhalten der Bewohner oder Nutzer im Brandfall vorgeben. Das können Schulungen im Umgang mit den Alarmierungseinrichtungen sein, Übungen für den reibungslosen Ablauf bei einer Evakuierung oder die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.

Wenn diese Unterbereiche eines allumfassenden Brandschutzkonzeptes bei der Gebäudeplanung gründlich berücksichtigt werden, so können die drei Schutzziele gut erreicht werden. Für Architekten ist es ratsam, sich stets auf dem neusten Stand zu halten, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und einen effektiven Brandschutz bieten zu können – denn diese Kompetenz rettet im Brandfall Leben und schützt Sachgut.