Ameisen am Obstbaum
Ameisen am Obstbaum sind häufig ein Zeichen für Blattläuse in der Krone, und genau dort liegt der Ansatzpunkt für jede Gegenmaßnahme. Den Stamm nur abzusperren löst das Problem in der Regel nicht, denn die Läuse bleiben.
Warum die Tiere den Stamm hinaufwandern
Blattläuse saugen Pflanzensaft und scheiden den überschüssigen Zucker als Honigtau wieder aus. Ameisen holen sich diese süße Ausscheidung und halten dafür Fressfeinde von den Läusen fern. Laut Plantura „melken“ Schwarze und Braune Wegameisen die Läuse sogar, indem sie mit den Fühlern auf deren Hinterteil trommeln. Im Honigtau stecken auch Aminosäuren, es ist also mehr als Zuckerwasser. Beim Kirschbaum nennt das Gartenjournal zusätzlich morsche Stellen als Nistplatz und überreife oder verletzte Früchte als Anreiz.
Beim Schaden gehen die Meinungen auseinander. Unstrittig ist, dass die Läuse dem Baum Nährstoffe entziehen, bei starkem Befall verformen sich Blätter und Blüten, und der Ertrag sinkt. Plantura schreibt, die Ameisen selbst schadeten den Pflanzen nicht unmittelbar und zögen ab, sobald die Läuse weg sind. Das Gartenjournal berichtet dagegen von Nestbau in geschwächtem Holz und von Fraß an Kirschen. Beide Quellen sehen die Tiere zugleich als Nützlinge, denn sie fressen Eier und Larven anderer Schädlinge.
Leimring anlegen und was er anrichtet
Der übliche Griff geht zum Leimring. Ein Leimring gegen Ameisen funktioniert nur, wenn er lückenlos und eng am Stamm sitzt und regelmäßig geprüft wird, so das Gartenjournal. Ein Zeitfenster speziell für Ameisenringe nennt keine der gelesenen Quellen. Für Ringe gegen den Frostspanner gilt nach Utopia, die sich auf die Bayerische Gartenakademie beruft, der Zeitraum von September bis spätestens Anfang März. Die dortigen Hinweise lassen sich sinngemäß übertragen:
- Den Ring eng und ohne Spalt um den Stamm legen, grüne Ringe ziehen weniger Insekten an als gelbe.
- Schlupflöcher in der Rinde verstopfen, damit die Tiere nicht darunter hindurchkommen.
- Laub am Stammfuß entfernen, es dient sonst als Brücke.
- Den Ring regelmäßig kontrollieren und die Falle wechseln, wenn sie verschmutzt ist.
Ein Preis bleibt: Nach Utopia kleben auch Marienkäfer und Ohrwürmer fest, und Vögel können sich mit dem Schnabel verkleben, Kleiber können sich verfangen. Mit Nützlingen im Garten sollten Sie das abwägen.

Die Läuse bekämpfen statt nur Ameisen aussperren
Verschwinden die Läuse, verlieren die Ameisen ihren Grund zum Klettern. Das Gartenjournal rät, die Tiere mit einem Wasserstrahl abzuspritzen. Als Hausmittel nennen die Ratgeber eine Mischung aus einem Viertelliter fettarmer Milch und einem halben Liter Wasser, die an mehreren Tagen nacheinander gesprüht wird, außerdem Schmierseife oder Spülmittel in Wasser, wobei keine Mengen genannt werden. Für Brennnesseljauche steht ein Verhältnis von rund einem Kilogramm frischer Brennnesseln auf zehn Liter Wasser, die mehrere Tage gären. Belegt ist die Wirkung dieser Mittel in den Quellen nicht, probieren Sie zuerst an einem einzelnen Zweig.
Besser abgesichert ist der Weg über Nützlinge. Marienkäfer, Florfliegen und Schlupfwespen fressen Läuse, und eine Marienkäferlarve soll nach Plantura bis zu 500 Läuse vertilgen. Dafür brauchen sie Unterschlupf, also Laubhaufen, Totholz und blühende Wildecken in der Nähe.
Das Nest umsetzen und Schutzstatus beachten
Sitzt das Nest im Beet am Stammfuß, lässt es sich umsiedeln. Das Gartenjournal beschreibt als einzige gelesene Quelle diesen Weg: Ein Tontopf wird mit Holzwolle gefüllt, bei Bedarf mit etwas Honig versehen und mit der Öffnung nach unten über das Nest gestellt. Nach einigen Tagen tragen Sie den Topf samt Bewohnern mindestens 30 Meter weg, sonst finden die Tiere zurück.
Vorher lohnt ein Blick auf die Art. Einige heimische Arten, darunter die Rote Waldameise, stehen in Deutschland unter Schutz, und ein Eingriff in ihr Nest ist ohne Genehmigung nicht erlaubt. Die gelesenen Quellen erwähnen das kaum, das Gartenjournal rät nur allgemein, den Artenschutz zu beachten. Bei Zweifeln hilft die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises. Dieser Text ersetzt keine Auskunft der Behörde.
