Das Auto ummelden ohne eVB Nummer scheitert bei einem Halterwechsel oder beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk an der Zulassungsstelle, denn dort wird die Versicherungsbestätigung elektronisch abgerufen. Bleiben Sie dagegen im selben Bezirk und ziehen nur um, gelten andere Regeln, und die Nummer spielt keine Rolle.
Wann die Zulassungsstelle die Nummer verlangt
Die eVB ist der elektronische Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz Haftpflichtversicherung besteht. Seit 2008 ersetzt sie die frühere Doppelkarte aus Papier. Sie besteht aus sieben Zeichen, Buchstaben und Ziffern gemischt. Die ersten beiden Stellen stehen für den Versicherer, die übrigen fünf werden zufällig vergeben, und die Buchstaben I und O kommen nicht vor. Die Behörde holt die Daten aus einer zentralen Datenbank, sie muss also nichts in der Hand halten, was Sie ihr vorlegen könnten.
Ob Sie eine neue Nummer brauchen, hängt vom Anlass ab. Nach den Angaben mehrerer Versicherer gilt es in diesen Fällen:
- Halterwechsel, etwa nach dem Kauf von privat oder bei einer Übernahme innerhalb der Familie
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
- Wiederzulassung nach einer Stilllegung
- Kurzzeitkennzeichen für eine Überführungsfahrt
- Saisonkennzeichen, wobei nur die HUK dafür eine eigene Variante der Nummer nennt
Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Bezirks genügt meist die Ummeldung der Adresse beim Einwohnermeldeamt. Uneinig sind sich die Quellen bei technischen Änderungen am Fahrzeug: Die HUK verneint die Pflicht, ERGO und der Gesamtverband der Versicherer nennen sie. Fragen Sie in diesem Fall vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
So kommen Sie an die Nummer, auch beim bisherigen Versicherer
Sie fordern die eVB bei der Versicherung an, bei der das Auto künftig läuft. Das geht online, per Mail oder am Telefon, und meist liegt die Nummer wenige Minuten später im Postfach. Ein Original per Post ist nach Auskunft der HUK nicht erforderlich, Sie dürfen sie dem Amt auch diktieren oder weiterleiten.
Bleiben Sie beim bisherigen Anbieter, entfällt der Schritt leider nicht. Wird das Auto auf Ihren Namen umgemeldet, will die Zulassungsstelle trotzdem eine frische Versicherungsbestätigung sehen. Wechseln Sie dagegen nur die Versicherung, ohne dass sich Halter oder Bezirk ändern, kümmert sich der neue Versicherer in der Regel selbst um die Meldung, und Sie brauchen keinen Termin beim Amt.

Wie lange die Nummer gilt, legt jede Gesellschaft für sich fest, und die Auskünfte gehen auseinander. Die HUK nennt für ihre eigenen Verträge 18 Monate und spricht allgemein von drei bis 24 Monaten, ERGO von in der Regel sechs Monaten, der Verband von drei bis sechs. Lassen Sie sich die Frist daher bei der Anforderung nennen und fordern Sie die Nummer erst an, wenn der Amtstermin feststeht. Läuft sie ungenutzt ab, verfällt sie.
Uneins sind die Quellen auch beim Versicherungsschutz selbst. Nach der HUK greift er erst mit der tatsächlichen Anmeldung bei der Behörde, ERGO beschreibt einen vorläufigen Schutz schon vorher bis zur ersten Beitragszahlung. Fahren Sie also erst los, wenn die Zulassung abgeschlossen ist.
Unterlagen und Kosten am Schalter
Zum Termin gehört mehr als die Nummer. Laut dem Ummelde Ratgeber der HUK, Stand 2026, packen Sie diese Papiere ein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der Hauptuntersuchung, wobei das Amt bei fehlendem Nachweis auch die HU Datenbank nutzen kann
- Personalausweis oder Reisepass samt Meldebescheinigung
- Zulassungsantrag und SEPA Lastschriftmandat für die Kfz Steuer
- Vollmacht, falls jemand für Sie geht, dann bringt der Bevollmächtigte das Mandat mit
- Bisheriges Kennzeichen, sofern es wechselt, und bei Bedarf die Übereinstimmungsbescheinigung
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kommune. Die folgenden Beträge nennt die HUK als Richtwerte und rechnet insgesamt mit bis zu etwa 80 Euro.
| Posten | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Umschreibung in einen neuen Bezirk | ca. 28 Euro | Wechsel des Zulassungsbezirks |
| Halterwechsel im selben Bezirk | ca. 20 Euro | Fahrzeug bleibt vor Ort zugelassen |
| Halter aus anderem Bezirk | bis 30 Euro | Amt und Fahrzeug liegen nicht zusammen |
| Wunschkennzeichen | 12,80 Euro | Reservierung vorab |
| Neue Kennzeichen | bis 35 Euro | Nur bei Wechsel nötig |
Kennzeichen behalten, online ummelden, Sonderfälle
Das alte Kennzeichen darf in vielen Fällen bleiben. Bei einem Halterwechsel behalten Sie es, wenn das Fahrzeug durchgehend zugelassen war, und das gilt nach den HUK Angaben seit dem 1. Oktober 2019. Ein Bezirkswechsel verlangt seit dem 1. Januar 2015 kein neues Kennzeichen mehr. Das spart Geld und einen Weg zum Schildermacher.
Ohne Termin vor Ort kommt eine Online Ummeldung in Betracht. Dafür brauchen Sie einen freigeschalteten Ausweis mit eID Funktion, ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC und die AusweisApp2. Hinzu kommt der Sicherheitscode auf den Zulassungsbescheinigungen. Ob Ihre Zulassungsstelle den Weg für Ihren Fall anbietet, steht auf deren Internetseite, denn die Behörden setzen ihn unterschiedlich weit um.
Für Rechtsfragen, etwa bei einem Fahrzeug aus einer Erbschaft oder bei einem Kauf mit unklaren Papieren, ist die Zulassungsstelle selbst die richtige Adresse, bei Streit um den Kaufvertrag eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Dieser Text ersetzt keine Beratung.
