Gewöhnliche Wohngebäudeversicherungen zahlen bei Sturm und Hagel, nicht aber bei Starkregen oder Hochwasser. Für diese Lücke gibt es die Elementarschadenversicherung. Eine Pflicht zum Abschluss besteht derzeit nicht, die Politik prüft sie aber.

Was die Elementarschadenversicherung abdeckt
Gedeckte Gefahren
Versichert sind bei Gebäuden Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, außerdem Hochwasser, Lawinen und Schneedruck. Hinzu kommen Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch.
Was nicht gedeckt ist
Ausgeschlossen bleiben unter anderem Sturmfluten und Grundwasser, das nicht zuerst an die Oberfläche tritt. Ebenfalls nicht erstattet werden Schnee, der von Bäumen fällt, sowie Schäden durch abschmelzenden Schnee. Gleiches gilt für Erdbewegungen durch menschlichen Einfluss, etwa Bergbau oder Bautätigkeit, und für Schäden durch offen gelassene Fenster oder Türen. Gebäude im Rohbau fallen unter die Bauleistungsversicherung.
Gebäude und Hausrat
Der Schutz bezieht sich auf das Gebäude. Zusätzlich lässt er sich an die Hausratversicherung koppeln, was für Mieter und Eigentümer mit wertvoller Einrichtung wichtig ist, denn Möbel und Technik im Keller sind bei Überflutung als Erste betroffen.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Läuft nach Starkregen der Keller voll und nehmen Heizung, Elektrik und Bodenbeläge Schaden, summieren sich Sanierung und Wiederherstellung auf 20.000 bis 50.000 Euro oder mehr. Schon wenige Zentimeter Wasser genügen für Schäden von mehreren Tausend Euro. Je nach Tarif zahlt die Police für das Wohngebäude, Nebengebäude und fest eingebaute Bestandteile, dazu Aufräum-, Sanierungs- und Sicherungskosten.
Rückstau und Rückstausicherung
Gedeckt ist Wasser, das aus den Ableitungsrohren ins Haus drückt. Das gilt jedoch nur, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war. Rückstauklappen sind deshalb ein Muss, bevor überhaupt über den Vertrag nachgedacht wird, und manche Versicherer verlangen bauliche Maßnahmen schon vor dem Abschluss.
Was die Versicherung kostet
Zuschlag oder eigener Vertrag
Als Erweiterung der Gebäudeversicherung wird ein Aufschlag von bis zu 50 Prozent fällig. Aus 500 Euro Jahresbeitrag können so bis zu 750 Euro werden. Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern in einer Region mit geringem Überschwemmungsrisiko lässt sich laut Ratgeber ab etwa 50 bis 150 Euro pro Jahr erweitern, in stark gefährdeten Gebieten sind es mehrere Hundert Euro.
Die Rolle der Gefährdungsklasse
Maßgeblich ist das Zonierungssystem ZÜRS, das jede Adresse einer von vier Klassen zuordnet. Klasse 1 betrifft Gebäude, in denen Hochwasser seltener als alle 200 Jahre auftritt, das sind 92,4 Prozent. In Klasse 2 (6,1 Prozent) rechnet man etwa einmal in 100 Jahren damit, in Klasse 3 (1,1 Prozent) alle 10 bis 100 Jahre und in Klasse 4 (0,4 Prozent) ungefähr alle 10 Jahre. Mit steigender Klasse wächst meist auch der Beitrag.
Wenn der Versicherer ablehnt
War ein Gebäude schon mehrfach von Hochwasser betroffen, kann der Schutz verweigert werden. Bei Bestandsimmobilien fehlt er zudem oft in älteren Verträgen, sodass ein Blick in die Police Gewissheit schafft.
Kommt die Pflichtversicherung?
Der politische Stand
Am 31. März 2023 beschloss der Bundesrat eine bundesweite Pflicht, am 14. Juni 2024 forderte er sie erneut per Entschließungsantrag. Seit dem Regierungswechsel im Februar 2025 ist laut Haufe nichts mehr geschehen. Laut Koalitionsvertrag soll eine Pflichtversicherung kommen, wobei eine Abwahlmöglichkeit zu prüfen ist, denkbar ist auch eine Angebotspflicht mit Opt-out. Beschlossen ist nichts, die Linke beantragte im März 2026 eine Pflicht samt Elementarschaden-Fonds.
Warum die Debatte so hitzig ist
Während der Flut 2021 war nur etwa die Hälfte der Wohngebäude versichert, die Schäden überstiegen 40 Milliarden Euro. Zu dem Schluss, dass im Sommer 2025 nur ein Viertel der klimabedingten Schäden abgesichert war, kam das Ifo-Institut, und bis zu 80 Prozent der Ahrtal-Schäden trug die öffentliche Hand. Dafür plädierten in einer Umfrage für Verivox 81 Prozent der Hauseigentümer aus.
Worauf es beim Abschluss ankommt
Wartezeit beachten
Viele Policen greifen nicht sofort, genannt werden Zeiträume von 1 bis 3 Monaten. Wer erst nach einer Unwetterwarnung unterschreibt, hat meist keinen unmittelbaren Schutz.
Vergleichspunkte
Verglichen werden sollten die versicherten Elementargefahren, die Höhe der Selbstbeteiligung, Leistungsausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und die Regelungen zu Rückstau und Starkregen. Vorschäden und frühere Überschwemmungen müssen bei Antragstellung wahrheitsgemäß angegeben werden.
Wenn der Schaden eintritt
Pflichten gegenüber dem Versicherer
Es besteht eine Pflicht zur sofortigen Meldung und zur Schadensminderung. Fotos oder ein Gutachten dokumentieren das Ausmaß.
Bei abgelehnter Regulierung
Zunächst prüft man die schriftliche Begründung und reicht fehlende Unterlagen nach. Anschließend verlangt man eine erneute Prüfung und holt notfalls einen unabhängigen Sachverständigen ins Boot.
Besonderheiten für Wohnungseigentümer
Gemeinschaften sollten ihre Policen auf Unterversicherung prüfen, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichern und bei Selbstverwaltung eine Vermögensschadenhaftpflicht erwägen, da sonst Eigentümer persönlich haften können. Photovoltaikanlagen gehören gesondert abgesichert. Politisch ist laut Gevestor geplant, dass Neuabschlüsse einer Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, während Bestandsverträge zu einem noch offenen Stichtag erweitert werden sollen. Bislang sind in den meisten Bundesländern nur 30 bis 50 Prozent der Gebäude elementarversichert.
Hausrat und Mieter
Mieter und Eigentümer mit Inhalt im Keller prüfen zusätzlich die Hausratversicherung. Elementarschäden an Möbeln, Geräten und Kleidung sind dort ein eigener Baustein und nicht automatisch eingeschlossen. Fest eingebaute Teile wie Heizung oder Einbauküche zählen dagegen zur Gebäudeversicherung des Vermieters.
Vorsorge neben der Police
Technische Maßnahmen verringern die Schadenshöhe: Rückstauklappe im Kanal, Lichtschächte mit Aufkantung und wasserdichte Kellerfenster halten Wasser ab. Wertvolles gehört in obere Regalfächer oder in höhere Stockwerke. Gepflegte Regenrinnen und freie Abflüsse am Haus entlasten das Grundstück bei Starkregen.
Quellen
- transparent-beraten.de: Elementarschadenversicherung (Stand Oktober 2026, Quelle teils von 2023)
- immoportal: Elementarschäden, wann die Versicherung zahlt (Stand Oktober 2026)
- Gevestor: WEG-Versicherungspflicht (Stand 10.11.2025)
- Haufe: Extremwetter, Kommt bald die Pflichtversicherung? (Stand 15.07.2026)
